Bleibfitundgesund

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Training, Seminare und Dienstleistungen
PERSONAL TRAINING
Elmar Herrlich
Eulengasse 21
60385 Frankfurt
Mobil: +49 (0) 1522 1966810
www.bleibfitundgesund.de
email: email at bleibfitundgesund.de

1. Leistungsgegenstand

1.1. PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der
vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch
den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte,
dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten
müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche
Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten
abgestimmt.
2.3. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check durch
PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich möglich. Dies geschieht in Form eines Anamnese
Gesprächs, ausfüllen eines Anamnese Bogens und visuelle Einschätzung des aktuellen
Gesundheits- bzw. Fitnessstatus.

3. Preise und Zahlung

3.1. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich behält sich eine
Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten
umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
3.2. Die aktuellen Preise für die Allgemeinen Trainingszeiten (siehe unten) mit Stand vom 1.1.2020
innerhalb von Frankfurt am Main sind:

1 Einheit Personaltraining á 60 Minuten 120€
10 Einheiten Personaltraining á 60 Minuten 1.000€
20 Einheiten Personaltraining á 60 Minuten 1.900€
1 Monatsabonnement mit bis zu 10 Einheiten á 60 Min 900€

3.3. Bei Trainingsorten in Deutschland (z.B. Trainingslager, Wettkämpfen etc.) werden Tagessätze in
Höhe von 500 € + Reisekosten + Spesen berechnet.
3.4. Bei Trainingsorten außerhalb von Deutschland und innerhalb Europas (z.B. Trainingslager,
Wettkämpfe etc.) werden Tagessätze in Höhe von 700 € + Reisekosten + Spesen berechnet.
1 Stand 30.05.2020
3.5. Bei Trainingsorten außerhalb Europas (z.B. Trainingslager, Wettkämpfe etc.) werden Tagessätze
in Höhe von mindestens 900 € + Reisekosten + Spesen berechnet.
3.6. Die Tagessätze werden durchgehend f ür die Dauer des Aufenthaltes berechnet.

4. Zahlungen

4.1. Die Zahlungen sind im Voraus fällig.
4.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten meine Preise inklusive Mehrwertsteuer in
der jeweils gültigen Höhe.
4.3. Ausnahmen gelten für individuell getroffene Vereinbarungen, die schriftlich festgehalten werden.
4.4. Grundsätzlich sind vereinbarte Honorare im Voraus zahlbar. Bei längerfristigen Abonnements gilt
dies für mindestens 5 Trainingseinheiten bzw. 4 Wochen im Voraus.
4.5. Rabatte gelten auf Basis von Kulanz und können nicht eingefordert werden.
4.6. Die Zahlung des Trainer Honorars kann in bar gegen Quittung oder auf das aktuell genannte
Konto erfolgen.
4.7. Bei Zahlungsrückstand besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

5. Trainingszeiten
Nach Vereinbarung

6. Dauer des Trainings
6.1. Eine Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. Im Einzelfall können kürzere oder längere
Zeiten vereinbart werden. Die Mindestdauer einer Trainingseinheit sind 30 Minuten.

7. Haftung und Versicherung
7.1. PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für
einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch
etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.
7.2. Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als
Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
7.3. Der Klient ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu
orientieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden
verbunden sein kann. PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich haftet nicht für selbstverschuldete
Unfälle oder Risiken.
7.4. PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten
Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des
Vertrages verfolgten Zwecks.
7.5. Nimmt ein Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von PERSONAL
TRAINING Elmar Herrlich vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene
Verantwortung. PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich übernimmt keine Gewährleistung für
Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
7.6. Es besteht eine Trainer-Haftpflichtversicherung von PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich um
etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen eines Klienten zu genügen.
7.7. Ein Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des
Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort.

8. Trainingsbedingungen
8.1. Trainingsart und Trainingsort werden mit dem Klienten für jede Trainingseinheit abgesprochen.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

8.2. Bei schlechter Witterung: Zum Beispiel bei Eis, Schnee, starkem Regen und einem dadurch
bedingten erhöhten Verletzungsrisiko findet die Trainingseinheit – sofern möglich – nicht im Freien
statt oder wird nach Absprache verschoben. Ein unter ungünstigen Bedingungen auf
Klientenwunsch im Freien stattfindendes Training erfolgt auf eigenes Risiko des Klienten.

9. Sonstige Kosten
9.1. Entstehen aufgrund der gewünschten Trainingsinhalte eines Klienten weitere Kosten
(Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
9.2. Eventuelle Übernachtungen und Spesen etc. sind nicht enthalten und werden für den Klienten
gesondert berechnet bzw. trägt der Klient selbst.
9.3. Re-Checks, Trainingsauswertungen und Trainingspläne für Folgezeiten sind nicht im Honorar
enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet.
9.4. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen
Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in voller Höhe der Abrechnungsmodalitäten
des jeweiligen Dienstleisters.
9.5. Kauft PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.)
ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von
PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich.
9.6. Bei Anfahrtskosten fällt eine Kilometerpauschale in Höhe von 1 € pro gefahrenen Kilometer an.
Als Ausgangspunkt gilt grundsätzlich der aktuelle Wohnsitz des Trainers, wenn nichts anderes
vereinbart wurde.

10. Verhinderung und Ausfall
10.1. Eine Trainingseinheit wird grundsätzlich zu 100% berechnet, wenn diese durch Verschulden
des Klienten nicht zustande gekommen ist bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wurde.
10.2. Als rechtzeitige Absage gilt innerhalb von Frankfurt am Main bis zu 6 Std vorher. Bei
Terminen außerhalb von Frankfurt bis 24 Std vorher. Bei längerfristig zu planenden Events wie
Workshops, Seminare mindestens 1 Woche vor der geplanten Veranstaltung bzw. von den
jeweiligen Veranstaltern genannten Zeiten.
10.3. Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit oder einem
anderen besonders wichtigem Grund abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb von
6 Monaten (bei Krankheit nach Krankheitsende bis max.12 Monaten) nachgeholt werden. Eine
Erstattung der Zahlung erfolgt nicht. Bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und
dergleichen sind in jedem Fall vom Klienten zu tragen.
10.4. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände
(Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit zeitlich oder
örtlich verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich in Absprache getroffen.

11. Ersatzansprüche
11.1. Bei einer kurzfristigen Termina bsage durch PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich können
keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Für bereits gezahlte Trainingseinheiten werden
3 Stand 30.05.2020
Alternativtermine bereit gestellt. Eine monetäre Erstattung ist ausgeschlossen.
12. Datenschutz
12.1. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und gemäß § 28 des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden die im Rahmen der geschäftlichen Abwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert. Die
personenbezogenen Daten des Klienten werden ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

13. Geheimhaltung

13.1. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von
PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung
der bestehenden Geschäftsbeziehung hinaus, dies gilt beidseitig.
13.2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls über

die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen negativ äußern oder was dessen
Ruf negativ beeinträchtigt.

14. Vereinbarungen und Datenübermittlung

14.1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle gewöhnlich verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, E-Mail u.a. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung. Leistungen, die auf Grund von Übermittlungsfehlern nicht oder nur teilweise erbracht werden können, müssen schnellstmöglich (bei Feststellung des Mangels) reklamiert werden, damit die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.

15. Gutscheine

15.1. Für Gutscheine gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für alle anderen hier angebotenen Leistungen. Die Gültigkeit des Gutscheines beträgt 1 Jahre beginnend mit dem Ausstellungsdatum.

15.2. Bei Gutscheinen gilt die Trainingseinheit bei einem durch den Klienten versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet. Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.

16. Hinweise zu Messverfahren
16.1. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und
elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit
elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden.
16.2. Invasive Messverfahren wie beispielsweise durch Blutentnahme erfüllen nicht den direkten
oder indirekten Tatbe stand der Körperverletzung an der Person. Dieser Vereinbarung stimmt der
Klient ausdrücklich zu.

17. Sporttauglichkeit
17.1. Der Klient versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen
könnten, insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten. Plötzlich
auftretende Befindlichkeitsstörungen wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen während oder nach
dem Training sind sofort mitzuteilen. Nötigenfalls hat der Klient dafür Sorge zu tragen, dass er für
die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Der Klient versichert eine
sporttauglichen Gesundheit, ohne dass dies einer besonderen Aufforderung bedarf.

18. Volljährigkeit
4 Stand 30.05.2020
18.1. Für minderjährige Klienten gelten die gleichen Bedingungen. Die Erziehungsberechtigten
erklären sich mit der Anmeldung des Minderjährigen mit dessen AGB einverstanden.

19. Rabatte und Dienstleistungspakete
19.1. Sämtliche Sonderangebote und Rabatte sind freiwillig und können jederzeit widerrufen
werden. Auf externe Leistungen, die Bestandteil eines Paket-Angebots sind oder waren, können keine Rabatte gewährt werden.
20. Anti-Doping Erklärung
20.1. Der Klient versichert beim Training nicht unter Drogen oder Sinnes beeinflussenden oder
anabolen oder anderen leistungsfördernden Medikamenten / Substanzen zu stehen. Ebenso ist
die medizinisch indizierte Einnahme von Medikamente, welche Körperschutzmechanismen
verändern wie z.B. Beta-Blockern, Psychopharmaka und dergleichen, unaufgefordert mitzuteilen.
PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich ist berechtigt jede Betreuung fristlos abzubrechen, sobald
Doping bzw. unangemeldeter Medikamentengebrauch bekannt wird. Ein Rechtsanspruch auf
Rückerstattung gezahlter Beträge besteht dann nicht. Als Nachweis gilt ein Dopingnachweis, ein
medizinisches Attest, die Aussage des Klienten. Bereits bei auffälligen Verhalten, das auf Drogenbzw.
Medikamentengebrauch schließen lässt, berechtigt zu einem Trainingsabbruch seitens
PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich.
21. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Meine E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Als Einzelunternehmer bin ich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter bin ich gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG bin ich als Diensteanbieter jedoch nicht
verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach
Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
22.1. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den
allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab
dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von
entsprechenden Rechtsverletzungen werde ich diese Inhalte umgehend entfernen.

23. Haftung für Links
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24. Recht
24.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
25. Erfüllungsort
25.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
5 Stand 30.05.2020
ist der jeweilige Geschäftssitz von PERSONAL TRAINING Elmar Herrlich, aktuell Frankfurt am
Main und sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
26. Salvatorische Klausel
26.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung
zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw.
diese Lücke ausfüllt.
27. Sonstiges
27.1. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen27.1. Geschäftsbedingungen.